Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Februar 2009)
1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und der Firma Trockenbau + Akustikbau Wilfried Elixmann (Auftragnehmer genannt) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, (VOB/B), Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von der Firma Trockenbau + Akustikbau Wilfried Elixmann ausdrücklich schriftlich anerkannt. Bestellungen oder Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen werden von vornherein durch die Firma Trockenbau + Akustikbau Wilfried Elixmann widersprochen.
1.4 Diese AGB werden wirksam mit der Auftragserteilung an die Firma Trockenbau + Akustikbau Wilfried Elixmann. Ein Auftrag kann auch formlos erteilt werden.
1.5 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Angebote
2.1 Alle Angebote des Auftragsnehmers und der darin enthaltenen Preise sind unverbindlich. Aufträge und Bestellungen sind erst bindend, wenn deren Annahme vom Auftraggeber schriftlich bestätigt wird. Dasselbe gilt auch für Änderungen und Sonderbestimmungen.
2.2 Die Mitarbeiter des Auftragsnehmers sind nicht befugt, mündliche weitere Vereinbarungen zu treffen.
3. Umfang der Lieferpflicht
Für den Umfang der Lieferung und Leistung ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend, wenn ihr nicht spätestens innerhalb einer Woche nach Zugang schriftlich widersprochen wird.
Änderungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns wirksam. Technische Beratungen und Auskünfte werden nach besten Wissen und Gewissen gegeben, irgendwelche Haftung daraus ist ausdrücklich ausgeschlossen. Geringfügige Farbabweichungen auf der Oberfläche der Werkstoffe, die produktionstechnisch bedingt sind, berechtigen nicht zur Beanstandung.
4. Gewährleistung, Haftung und Mängelrüge
Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so haben wir – nach unserer Wahl – unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung oder Nachbesserung bleibt das Recht auf Herabsetzung der Vergütung unberührt. Bei Bauleistungen besteht ausschließlich nur das Recht auf Herabsetzung der Vergütung. Das Feststellen solcher Mängel muss uns unverzüglich – bei erkennbaren Mängeln jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erbringung der Leistung – bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit - schriftlich mitgeteilt werden. Ist ein Mangel auf besondere Anweisung des Auftraggebers, auf die von diesem gelieferten oder vorgeschriebenen Werkstoffe oder die Beschaffenheit der Vorleistungen eines anderen Unternehmers zurückzuführen, so sind wir von einer Gewährleistungshaftung für diese Mängel frei.
Dies gilt auch dann, wenn ohne unser Einverständnis Änderungen an der Anlage vorgenommen werden, oder die Anlage durch Umstände beschädigt wird, für die wir nicht Einzustehen haben. Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haften wir im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand. Alle weitergehende Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche, insbesondere solche aus Unmöglichkeit der Leistung aus Verzug, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, ganz gleich, ob es sich um mittelbare oder unmittelbare Ansprüche handelt, es sei denn, solche Ansprüche beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder unseren leitenden Erfüllungsgehilfen.
5. Höhere Gewalt, Streik und Aussperrung
Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, ein Mangel an Arbeitskräften, Streiks und Aussperrungen gleich aus welchen Gründen, Verkehrsstörungen, Fahrzeugstörungen und Beschränkungen, öffentliche Unruhen, Krieg, Mobilmachung u. a. unabwendbare Ereignisse, die bei uns oder unseren Vorlieferanten eintreten, sowie von uns unverschuldetes Unvermögen zur Lieferung befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht. Zur Leistung von Schadensersatz oder Nachlieferung sind wir in keinem Fall verpflichtet.
6. Preis und Zahlung
Zahlungs- und Skontofristen gelten ab Rechnungsdatum. Sofern nichts anderes angegeben, ist die Zahlung der Lieferung bzw. der erbrachten Leistung innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Alle Zahlungen des Schuldners werden auf die älteste Forderung im Kontokorrentverhältnis verrechnet. Ohne dass es einer besonderen Inverzugsetzung bedarf, sind vom Fälligkeitstage ab Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro angefangenen Monat zu zahlen.
Soweit Teillieferungen und Teilleistungen in Betracht kommen, berechtigt nicht fristgemäße Zahlung zur Verweigerung der weiter zu erbringenden Leistung ohne Schadensersatzpflicht.
Bei Zahlungsverzug sind alle noch offenen Forderungen fällig, auch wenn vorher Stundung gewährt wurde. Bei Zahlungseinstellung des Auftraggebers, die Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- bzw. Konkursverfahrens über sein Vermögen ist unsere Forderung sofort fällig. Mit von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen kann der Auftraggeber weder aufrechnen, noch wegen dieser Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen – ganz gleich aus welchem Rechtsgrund.
7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises, Scheck bis zur Einlösung, bleibt die Ware in Eigentum des Auftragnehmers. Das gilt auch für eine Weiterleitung der Ware. Die Zurücknahme einzelner Forderungen in einer laufenden Rechnung oder die Saldoziehung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware durch Dritte ist dem Auftragnehmer unverzüglich bekannt zu geben.
Die durch eine eventuelle Veräußerung der Waren erlangten Forderungen des Auftraggebers gegen den Käufer, tritt der Auftraggeber hiermit dem Auftragnehmer zur Sicherung bis zur vollständigen Bezahlung der Forderung des Auftragnehmers ab.
8. Lieferzeit
Soweit nichts anderes vereinbart, sind Herstellungsfristen bzw. Lieferfristen freibleibend.
9. Preis
Alle Preise verstehen sich in Euro. Es gelten die in dem Angebot/der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweiligen Mehrwertsteuer. Die Preise des Angebotes/der Auftragsbestätigung gelten nur bei Bestellung der gesamten angebotenen Leistung sowie bei ununterbrochener Durchführungsarbeit. Müssen die Arbeiten aufgrund von Umständen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, unterbrochen werden, so haben wir Anspruch auf Vergütung der dadurch entstehenden Mehrkosten. Das gleiche gilt bei nachträglichen Änderungen. Ist eine Berechnung nach Aufmass vereinbart, so gilt das lichte Ausmaß des Raumes vor der Isolierung; Mauerpfeiler, Säulen und Unterzüge werden Übermessen. Desgleichen werden Aussparungen für Leuchten und Öffnungen bis zu 2 qm Übermessen und zusätzlich zum Deckenpreis, nach Stückzahl, als Zulage berechnet, wenn für das Anlegen besondere Maßnahmen erforderlich sind.
10. Installationen
In den Decken und Wänden liegende Installationen sind bauseits deutlich zu kennzeichnen, um Beschädigungen der Installation bei der Montage zu vermeiden. Erfolgt keine deutliche Kennzeichnung, so sind Schadensersatzansprüche, gleich auf welchem Rechtsgrund sie beruhen, ausgeschlossen, wenn Installationen vom Auftragnehmer beschädigt werden.
11. Lohnarbeiten
Bei nicht veranschlagten Arbeiten erfolgt die Berechnung nach Lohnstunden, einschließlich etwaiger Auslösung und Fahrtauslagen. Das verbrauchte Material wird zu Tagespreisen berechnet.
12. Rücktritt vom Vertrag
Die Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umstände, die uns nach dem jeweiligen Abschluss bekannt werden und geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu mindern oder seine Zahlungsfähigkeit in Zweifel stellen, berechtigen uns, vom Vertrag schadensersatzfrei zurückzutreten.
13. Schlussbestimmungen
Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
14. Gerichtstand
14.1 Für alle Vertragsbeziehungen, insbesondere auch bei Aufträgen aus dem Ausland, ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Gerichtstand ist Bad Iburg.